Was ist die Wegzugsbesteuerung auf ETFs?
Seit dem 1. Januar 2025 erfasst die deutsche Wegzugsbesteuerung (§6 AStG) auch ETF- und Fondsanteile. Wer aus Deutschland auswandert und die folgenden Bedingungen erfuellt, muss unrealisierte Gewinne versteuern — als haette man am Tag des Wegzugs alle Anteile verkauft.
Voraussetzungen
- Anschaffungskosten > 500.000 EUR: Die Summe aller Fondsanteile (Kaufpreis, nicht Marktwert) muss diesen Schwellenwert ueberschreiten
- Ansaessigkeit: Mindestens 7 der letzten 12 Jahre unbeschraenkt steuerpflichtig in Deutschland
- Aufgabe der unbeschraenkten Steuerpflicht: Wegzug oder Wohnsitzverlegung ins Ausland
Stundungsmoeglichkeiten
- EU/EWR-Umzug: Zinsloses Stundung bis zum tatsaechlichen Verkauf. Jaehrliche Erklaerung erforderlich.
- Rueckkehr innerhalb 7 Jahren: Exit Tax wird rueckgaengig gemacht
- Ratenzahlung: In bestimmten Faellen ueber 7 Jahre moeglich (Sicherheitsleistung erforderlich)
Strategische Ueberlegungen
- Vor dem Wegzug Anteile verkaufen, bis die Anschaffungskosten unter 500.000 EUR liegen
- Bei EU-Umzug: Stundung nutzen und erst im Ausland (ggf. steuerfrei) verkaufen
- Verkaeufe ueber mehrere Jahre verteilen, um den Sparerpauschbetrag auszunutzen