Was ist die Vorabpauschale?
Die Vorabpauschale ist eine jaehrliche Steuer auf thesaurierende Fonds und ETFs in Deutschland. Auch wenn Sie keine Anteile verkaufen, besteuert der Staat einen fiktiven Ertrag (den "Basisertrag") basierend auf dem Basiszins der Bundesbank.
Formel
Basisertrag = Depotwert (01.01.) x Basiszins x 0,70
Vorabpauschale = min(Basisertrag, tatsaechlicher Kursgewinn)
Steuerpflichtig = Vorabpauschale x (1 - Teilfreistellung)
Steuer = Steuerpflichtig x 26,375% (+ ggf. Kirchensteuer)
Basiszins 2025
Der Basiszins fuer 2025 betraegt 2,53% (veroffentlicht von der Deutschen Bundesbank am 2. Januar 2025). Dieser wird auf 70% reduziert (Faktor 0,7) um den Basisertrag zu ermitteln.
Teilfreistellung nach InvStG
- Aktienfonds (mind. 51% Aktienquote): 30% steuerfrei
- Mischfonds (mind. 25% Aktienquote): 15% steuerfrei
- Immobilienfonds (mind. 51% Immobilien): 60% steuerfrei
- Sonstige (Renten-ETFs, Geldmarkt): 0% steuerfrei
Wichtige Hinweise
- Ist der Basiszins negativ (wie 2020-2022), faellt keine Vorabpauschale an
- Hat der Fonds im Kalenderjahr an Wert verloren, ist die Vorabpauschale ebenfalls null
- Die gezahlte Vorabpauschale wird beim Verkauf auf die Kapitalertragssteuer angerechnet (keine Doppelbesteuerung)
- Der Sparerpauschbetrag (1.000 EUR / 2.000 EUR Zusammenveranlagung) wird zuerst verrechnet